Allgemeine Geschäftsbedingungen
NEVARO-IT – B2B Exklusiv (EU/EEA)
Stand: 01.04.2026
1. Geltungsbereich, Abwehrklausel & EU/EEA-Scope
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinn des § 1 UGB. Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte, sofern NEVARO-IT bei jedem Geschäftsabschluss auf diese AGB hinweist und der Kunde sie akzeptiert.
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn NEVARO-IT in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
1.3 Kunden außerhalb des EU-/EWR-Raums erklären ausdrücklich, dass sie diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage akzeptieren und sich ausnahmslos an die Rechtslage der Europäischen Union sowie an das Recht des Sitzstaates von NEVARO-IT (österreichisches Recht) zu halten haben. Abweichungen, insbesondere die Anwendung ausländischen Rechts oder ausländischer Gerichtsstände, sind nur wirksam, wenn sie in einem gesonderten, schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart und von NEVARO-IT rechtsverbindlich gezeichnet wurden.
1.3a Der Kunde trägt das volle Risiko und sämtliche Kosten für die rechtliche Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Leistungen in seinem Sitzstaat (z. B. Registrierungen, Steuern, Genehmigungen, Import/Export, Sanktionen). NEVARO-IT schuldet keine rechtliche Prüfung oder Compliance-Leistung außerhalb der EU.
1.4 Änderungen dieser AGB für Dauerschuldverhältnisse (z. B. SaaS/Managed Services) sind zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind (z. B. Security, Gesetz/Regulatorik, Drittanbieter-EOL), den Kunden nicht gröblich benachteiligen und mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt werden. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, ist NEVARO-IT berechtigt, das Dauerschuldverhältnis zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.
2. Vertragsnatur (Dienstleistungsprinzip)
2.1 Leistungen werden – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart – als Dienstvertrag erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ist nicht geschuldet.
2.2 NEVARO-IT ist in der Wahl von Arbeitsweise, Arbeitsort und eingesetzten Erfüllungsgehilfen/Subunternehmern frei, soweit keine schriftlich vereinbarten Sicherheits- oder Compliance-Vorgaben entgegenstehen.
2.3 Leistungsbeschreibungen, Zeitpläne und Zielwerte sind Planungswerte und stellen keine Garantie/Zusicherung bestimmter Ergebnisse dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet.
3. Mitwirkungspflichten, Stillstand & Annahmeverzug
3.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Lizenzen, Daten, Ansprechpartner, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig und auf eigene Kosten bereit und sorgt für eine funktionsfähige technische Umgebung.
3.2 Verzögerungen, Mehrkosten oder Qualitätsminderungen aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung oder Änderungen im Verantwortungsbereich des Kunden gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden; Fristen verlängern sich angemessen.
3.3 Verursacht der Kunde Stillstand (z. B. fehlende Zugänge/Freigaben), ist NEVARO-IT berechtigt, nachweislich angefallene Vorhalte-/Stillstandszeiten nach Aufwand abzurechnen. Fixtermine können neu disponiert werden.
4. Preise, Wertsicherung & Abrechnung
4.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Abrechnung erfolgt je angefangener 15 Minuten. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit; Spesen und Barauslagen werden zusätzlich nach Beleg verrechnet.
4.3 Wertsicherung: Laufende Entgelte (SaaS/Wartung/Managed Services) werden jährlich gemäß VPI 2020 (oder Nachfolgeindex) angepasst. Unterbleibt eine Anpassung, gilt dies nicht als Verzicht.
4.4 Preisanpassungen bis zu 10 % pro Jahr begründen kein Sonderkündigungsrecht; darüber hinaus steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungszeitpunkt zu.
5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen & Nutzungsrechte
5.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
5.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie Ersatz von Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
5.3 NEVARO-IT ist bei Zahlungsverzug oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen sowie Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.
5.4 Nutzungsrechte, Freischaltungen, Herausgabe von Zugangsdaten und Übergabe von Artefakten gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen über.
6. Mängelrüge, Prüfungspflichten & Gewährleistung (B2B)
6.1 Der Kunde hat Leistungen unverzüglich zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen; bei verdeckten Mängeln unverzüglich ab Entdeckung.
6.2 Unterbleibt eine unverzügliche und detaillierte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt. (B2B-Rügeobliegenheit/Unverzüglichkeit).
6.3 Die Vermutung des § 924 ABGB wird – soweit gesetzlich zulässig – im Verhältnis Unternehmer/Unternehmer eingeschränkt; die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
6.4 Bei berechtigter und fristgerechter Rüge erfolgt Verbesserung oder Ersatzleistung nach Wahl von NEVARO-IT. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen.
7. Haftung, Haftungsbegrenzung & Ausschlüsse
7.1 NEVARO-IT haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NEVARO-IT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
7.2 Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt mit dem Auftragswert der letzten 6 Monate; maximal jedoch EUR 50.000 pro Schadensfall und insgesamt.
7.3 Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Produktionsausfall, reinen Vermögensschaden sowie Ansprüche Dritter.
7.4 Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Personenschäden) bleibt unberührt.
8. SaaS, Verfügbarkeit, Wartung & Änderungen
8.1 Verfügbarkeitszusagen gelten nur bei schriftlichem SLA. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates und Notfallmaßnahmen gelten als vertragsgemäß.
8.2 NEVARO-IT ist berechtigt, Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, sofern die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität erhalten bleibt. Änderungen aus Security/Compliance/EOL-Gründen gelten als sachlich gerechtfertigt.
8.3 Der Kunde ist für eigene Datensicherungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Backup-/Restore-Leistung schriftlich vereinbart ist.
9. Drittanbieter, Lizenzen & Abhängigkeiten
9.1 Soweit Produkte/Infrastruktur Dritter eingesetzt werden, gelten deren Lizenz-, Nutzungs- und Servicebedingungen ergänzend bzw. vorrangig.
9.2 Änderungen, Ausfälle, Preisanpassungen oder EOL/Deprecations bei Drittanbietern liegen außerhalb der Verantwortung von NEVARO-IT; daraus resultierende Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.
10. Abwerbeverbot (No-Poach) & Vertragsstrafe
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 24 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer von NEVARO-IT direkt oder indirekt abzuwerben, anzustellen oder über Dritte einzusetzen.
10.2 Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 je betroffener Person fällig; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand & EU-Kollisionsrecht
11.1 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Rechtswahl erfolgt nach der Rom-I-Verordnung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit nach der Brüssel-Ia-Verordnung zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von NEVARO-IT.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.